Aufgaben Datenbank

04.02.01.15 (Nordrhein-Westfalen) Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)

Laufende Nr
154
SYS_1
04
SYS_2
04.02
SYS_3
04.02.01
SYS_4
04.02.01.15
ORGEINHEIT
Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
UNB
Informationsverarbeitung und Organisation
AUFGFAM
Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
ERAAA
Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 13
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Entwickeln anwenderspezifischer Software

Lösungen für anwendungsspezifische Problemstellungen entwickeln. Einflussgrößen und Datenstruktur definieren. Hieraus Softwarearchitektur, Steuerung und Logik der Module ableiten. Realisieren anwendungsspezifischer Software über den gesamten Bereich der IT-Technologie zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher/technischer/organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftware, Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums. Erfassen und Analysieren des Kundenproblems. Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Erstellen des DV-Pflichtenheftes, z.B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten. Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen. Umsetzen der betrieblichen Anforderungen (Tabellen, Layout, Auswertungen, Schnittstellen zu Fremdsystemen), ggf. unter Berücksichtigung verknüpfter Funktionen und

bestehender Abhängigkeiten zu anderen Programmsystemen oder bei Einbindung in ein Gesamtsystem. Dabei auch wirtschaftliche und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen.

Einführen und Pflegen anwenderspezifischer Software

Test der erstellten Software unter Anwenderbedingungen. Übergabe der Software zur Abnahme durch den Kunden. Bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren. Erstellen und Pflege der Programmdokumentation. Kundenspezifisches Weiterentwickeln von Programmelementen und Umsetzen in Releasewechsel. Fehler-/Störungsbehebung durchführen. Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern.

Beraten und Schulen der Fachbereiche

Beraten der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Software im laufenden Betrieb. Information und Schulung von Anwendern.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen Entwicklung und Programmierung anwenderspezifischer Softwaresysteme einschl. Testung und Anpassung abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung, sowie wegen der Komplexität der zu lösenden betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Probleme zusätzliche einschlägige Fachausbildung, die der Technikerausbildung gleichwertig ist.
1081
1.3.Berufserfahrungen
Für den Umgang mit anwenderspezifischen Anforderungen und Bedingungen bis zu drei Jahre ausreichend.
16
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Das Entwickeln anwenderspezifischer Softwaresysteme bei komplexen Problemstellungen sowie die Freigabe zur produktiven Nutzung erfordern einen großen Spielraum.
430
3.Kooperation
Insbesondere die Berücksichtigung anwenderspezifischer Anforderungen und Bedingungen erfordern in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung.
520
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Summe Gesamt137