04.02.01.15 (Nordrhein-Westfalen) Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)
- Laufende Nr
- 154
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.15
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
- ERAAA
- Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 13
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Entwickeln anwenderspezifischer Software
Lösungen für anwendungsspezifische Problemstellungen entwickeln. Einflussgrößen und Datenstruktur definieren. Hieraus Softwarearchitektur, Steuerung und Logik der Module ableiten. Realisieren anwendungsspezifischer Software über den gesamten Bereich der IT-Technologie zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher/technischer/organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftware, Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums. Erfassen und Analysieren des Kundenproblems. Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Erstellen des DV-Pflichtenheftes, z.B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten. Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen. Umsetzen der betrieblichen Anforderungen (Tabellen, Layout, Auswertungen, Schnittstellen zu Fremdsystemen), ggf. unter Berücksichtigung verknüpfter Funktionen und
bestehender Abhängigkeiten zu anderen Programmsystemen oder bei Einbindung in ein Gesamtsystem. Dabei auch wirtschaftliche und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Einführen und Pflegen anwenderspezifischer Software
Test der erstellten Software unter Anwenderbedingungen. Übergabe der Software zur Abnahme durch den Kunden. Bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren. Erstellen und Pflege der Programmdokumentation. Kundenspezifisches Weiterentwickeln von Programmelementen und Umsetzen in Releasewechsel. Fehler-/Störungsbehebung durchführen. Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern.
Beraten und Schulen der Fachbereiche
Beraten der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Software im laufenden Betrieb. Information und Schulung von Anwendern.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Entwicklung und Programmierung anwenderspezifischer Softwaresysteme einschl. Testung und Anpassung abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung, sowie wegen der Komplexität der zu lösenden betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Probleme zusätzliche einschlägige Fachausbildung, die der Technikerausbildung gleichwertig ist. | 10 | 81 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für den Umgang mit anwenderspezifischen Anforderungen und Bedingungen bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Das Entwickeln anwenderspezifischer Softwaresysteme bei komplexen Problemstellungen sowie die Freigabe zur produktiven Nutzung erfordern einen großen Spielraum. | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Insbesondere die Berücksichtigung anwenderspezifischer Anforderungen und Bedingungen erfordern in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. | 5 | 20 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Summe Gesamt | 137 |